Ex-RAF-Mitglied Klar kommt im Januar nach 26 Jahren freiStuttgart (Reuters) - Das frühere RAF-Mitglied Christian Klar kommt im Januar nach 26 Jahren Haft wieder auf freien Fuß.
Von dem inzwischen 56-Jährigen gehe keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit aus, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag. Er habe schon lange vom bewaffneten Kampf Abstand genommen und 1998 an der Auflösung der "Roten Armee Fraktion" mitgewirkt. Die Richter bemängelten allerdings, dass Klar sich bis heute nicht von seinen Taten distanziert hat.
Klar war ein führendes Mitglied der Zweiten Generation der linksextremistischen RAF. Er wurde wegen Beteiligung an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Bankier Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer 1977 zu fünfmal lebenslanger Haft verurteilt. Der sogenannte Deutsche Herbst, der mit der Ermordung Schleyers seinen Höhepunkt erreichte, hatte die Bundesrepublik vor eine ihrer schwersten politischen Bewährungsproben gestellt.
Die Stuttgarter Richter bezeichneten es als schwere Belastung für die Opfer und ihre Angehörigen, dass Klar sich bisher nicht von seinen Taten distanziert hat. Für die allein entscheidende Frage, ob Klar künftig weitere schwere Straftaten begehen werde, sei dies nach Einschätzung der Sachverständigen aber nicht ausschlaggebend. Die Richter hatten als Grundlage für ihre Entscheidung zwei Sachverständigengutachten und eine Stellungnahme des Bruchsaler Gefängnisses eingeholt, in dem Klar inhaftiert ist. Außerdem hörten sie das frühere RAF-Mitglied selbst an.
Bundespräsident Horst Köhler hatte noch im Mai 2007 eine Begnadigung Klars abgelehnt. Das frühere RAF-Mitglied durfte frühestens nach 26 Jahren Haft auf freien Fuß kommen, weil bei ihm eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war.
Nach dem Beschluss der Stuttgarter Richter wird die Haftstrafe des 56-Jährigen, der seit November 1982 im Gefängnis sitzt, nun zum 3. Januar 2009 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft fünf Jahre. Klar steht solange unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers und muss Auflagen zur Meldung seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstelle erfüllen.
MITWIRKUNG AN RAF-AUFLÖSUNG POSITIV GEWERTET
Zugunsten Klars wertete das Stuttgarter Oberlandesgericht, dass er aktiv an der Auflösung der RAF 1998 mitgewirkt habe. Außerdem habe Klar sich schon vorher unmissverständlich vom bewaffneten Kampf distanziert. Nach Angaben der Richter wurde bisher kein früheres RAF-Mitglied nach der Haftentlassung wieder einschlägig straffällig. Ex-RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt wurde im März 2007 nach 24 Jahren aus der Haft entlassen. Sie war wie Klar unter anderem wegen Beteiligung an den Morden an Buback, Schleyer und Ponto verurteilt worden. Auch Ex-RAF-Mitglied Knut Folkerts verbüßte wegen der Beteiligung an dem Buback-Mord eine Haftstrafe; er kam 1995 frei.
Insgesamt wird die RAF für den Tod von mehr als 30 Menschen verantwortlich gemacht. Mit der Entführung des Lufthansa-Flugzeugs "Landshut" und der Ermordung Schleyers erreichte der "Deutsche Herbst" 1977 seinen Höhepunkt. Die Leiche des Arbeitgeberpräsidenten wurde am 19. Oktober 1977 im Elsass gefunden. Buback starb bereits am 7. April 1977 in Karlsruhe unter den Schüssen zweier Attentäter auf einem Motorrad. Bis heute gibt es Zweifel, wer die beiden Täter waren.
An und für sich is das schon okay, der verübt sicherlich keinen anschlag mehr, aber nachdem er vor 2 jahren diesen seltenst dämlichen brief mit einer hommage an den sozialistischen terror veröffentlicht hat, hätte man ihn doch vor seiner entlassung nochmal ordentlich auspeitschen sollen
